Freie Wähler in Bayern, bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt

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Sachbezogen für ihre Gemeinde

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Bürgernah für Jung und Alt

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Kompetent in regionalen Angelegenheiten

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100% für die Gemeinde Niederaichbach

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Die wichtigste Kraft der politischen Mitte!

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Christliche Werte sind uns wichtig

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Gemeindepolitik mit persönlicher Meinungsbildung

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FREIE WÄHLER fordern Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern

Das Thema „Straßenausbaubeiträge“ spitzt sich bayernweit immer stärker zu: Viele Bür- ger fürchten, selbst von der Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen betroffen sein zu können.

Rechtsgrundlage:

  • Im Bayerischen Kommunalabgabengesetz Art. 5 ist geregelt, dass die Gemeinden und Landkreise von den anliegenden Grundstückseigentümern einen Kostenbeitrag verlangen sollen, um die bestehenden Straßen in Stand zu halten und entsprechend zu erneuern.
  • Straßenausbaubeiträge werden von denjenigen gefordert, die unmittelbar mit ihrem Grundstück an eine öffentliche Straße der Gemeinde angrenzen, die zu erneuern ist. Die Gemeinden sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Straßenausbaubeiträge bei anfallenden Instandhaltungskosten vom angrenzenden Grundstücksei-
    gentümer zu fordern und in diesem Zusammenhang eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. 
  • Zu den anfallenden Kosten werden die Grundstückseigentümer bei Anliegerstraßen bis zu einem Anteil von 75 Prozent der entstehenden Kosten herangezogen.

 

Folgen:

  • Gemeinden haben keinen Handlungsspielraum, ob sie die Instandsetzungskosten der gemeindlichen Straßen auf die Anwohner umlegen. Das haben mehrere gerichtliche Entscheidungen bestätigt.
  • Finanzschwache Kommunen werden Stabilisierungshilfen gewährt. Allerdings ist das Vorhandensein einer Straßenausbaubeitragssatzung die Voraussetzung
    für die Gewährung der Hilfe. Diese Kopplung führt zu einer weiteren Verschärfung kommunaler Strukturprobleme. Finanziell schwächer gestellte Kommunen ge-
    raten in eine Spirale aus Konflikten und sind erneut gegenüber finanzstärkeren Kommunen benachteiligt. 
  • Eigentümer können nicht die Kosten in Höhe von bisweilen fünfstelligen Beträgen erbringen. Ältere Menschen trifft es noch härter, da sie kaum Kredite in diesen Höhen bewilligt bekommen. Beträge zu stunden oder die Belastung auf mehrere Jahre zu verteilen, lindern das Problem. Oft verhindert dies jedoch nicht, dass
    Grundstückseigentümer mit einer solch hohen Belastung grundsätzlich überfordert sind.
  • Durch Gerichtsverfahren entstehen hohe Kosten, denn immer mehr Bürger klagen gegen die Straßenausbaubeiträge. Das belastet die öffentlichen Kassen zusätzlich, ebenso wie die hohen Bürokratiekosten, da die Kommunen für die Berechnung und Abwicklung von Straßenausbaubeiträgen enorme Personalressourcen benötigen.
  • Politisch wird das Thema immer brisanter, da viele Bürger den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur zu Recht als Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge betrachten – und die Straßenausbaubeiträge als „Enteignung“ erleben.
  • Aktuell ist eine Popularklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, was zum Anlass genommen werden sollte, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu überdenken.

Lösung:

  • Die FREIEN WÄHLER werden in Kürze einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetz (KAG) vorlegen.
  • Die in der Praxis auftauchenden erheblichen Ungerechtigkeiten, die durch die Heranziehung zu den Straßenausbaubeiträgen für die Bürger entstehen, müssen beendet werden.
  • Lediglich etwa 60 Millionen Euro werden aktuell jährlich über Straßenausbaubeiträge von den Bürgern eingezogen. Diese Summe zu kompensieren kann bei einem 60-Milliarden-Staatshaushalt, der jährlich ohnehin bereits rund 150 Millionen Euro für Stabilisierungshilfen vorsieht, kein Problem sein.
  • Falls sich die Staatsregierung – und hier insbesondere Staatsminister Herrmann – weiterhin unnachgiebig zeigen, steht ein neues, von den FREIEN WÄHLERN initiiertes Volksbegehren im Raum, um die Interessen der Bürger durchzusetzen.

 

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