Freie Wähler in Bayern, bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt

Freie Wähler in Bayern, bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt

Sachbezogen für ihre Gemeinde

Sachbezogen für ihre Gemeinde

(Gemeindeweiher)

Bürgernah für Jung und Alt

Bürgernah für Jung und Alt

(Isarau im Reif)

Kompetent in regionalen Angelegenheiten

Kompetent in regionalen Angelegenheiten

(Kirche Reichersdorf)

100% für die Gemeinde Niederaichbach

100% für die Gemeinde Niederaichbach

(Schloss Niederaichbach)

Parteiunabhängig

Parteiunabhängig

(Kirche Landshut)

Die wichtigste Kraft der politischen Mitte!

Die wichtigste Kraft der politischen Mitte!

(Staffelberg)

Christliche Werte sind uns wichtig

Christliche Werte sind uns wichtig

(Kirche Oberaichbach)

Gemeindepolitik mit persönlicher Meinungsbildung

Gemeindepolitik mit persönlicher Meinungsbildung

(Isarau)

Wetter

Heute
5°C
Luftdruck: 1018 hPa
Niederschlag: 5 mm
Windrichtung: W
Geschwindigkeit: 11 km/h
Morgen
8°C
20.04.2024
8°C
© Deutscher Wetterdienst

Bundesnetzagentur Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung

30.05.2020 Vorschau

Kommentar der Freien Wähler Niederaichbach:

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

was bedeutet diese Veröffentlichung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telkommunikation, Post und eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 63113 Bonn, vom 08.05.2020:

Die Grundstückseigentümer sind praktisch Ihrer vollumfänglichen Eigentumsrechte beraubt. Die meisten Besitzer der Grundstücke, unter anderem eines das sich im Eigentum der Gemeinde Niederaichbach befindet, wurden nicht einmal persönlich informiert oder angeschrieben. Jede Maßnahme, die der Verwirklichung des Ziels der Bundesnetzagentur (eigentlich des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesminister Hr. Altmeier) Stromleitungen zu bauen entgegensteht, ist untersagt. Es können durch fremde Menschen Begehungen durchgeführt werden, Probebohrungen gemacht werden, etc. …. Allles ohne etwas „zu sagen oder sich anzumelden“.

Zudem will die Bundesnetzagentur ein Plansicherstellungsgesetz durchsetzen um weitere Handlungsspielräume zu haben.

Wer sich dem widersetzen will, muss bis zum 11.06.2020 Klage erheben. Dazu verweisen wir auf die Langversion (Az:6.07.00.02/5-2-4/4/27.0) zu dieser Bekantmachung (siehe nachstehenden Auszug).

 

 

Rechtsbefehlsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz, 04107 Leipzig erhoben werden.

Bonn, den 08.05.2020

 

30.05.2020 Veränderungssprerre FLRN