Bundesnetzagentur Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung
Kommentar der Freien Wähler Niederaichbach:
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
was bedeutet diese Veröffentlichung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telkommunikation, Post und eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 63113 Bonn, vom 08.05.2020:
Die Grundstückseigentümer sind praktisch Ihrer vollumfänglichen Eigentumsrechte beraubt. Die meisten Besitzer der Grundstücke, unter anderem eines das sich im Eigentum der Gemeinde Niederaichbach befindet, wurden nicht einmal persönlich informiert oder angeschrieben. Jede Maßnahme, die der Verwirklichung des Ziels der Bundesnetzagentur (eigentlich des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesminister Hr. Altmeier) Stromleitungen zu bauen entgegensteht, ist untersagt. Es können durch fremde Menschen Begehungen durchgeführt werden, Probebohrungen gemacht werden, etc. …. Allles ohne etwas „zu sagen oder sich anzumelden“.
Zudem will die Bundesnetzagentur ein Plansicherstellungsgesetz durchsetzen um weitere Handlungsspielräume zu haben.
Wer sich dem widersetzen will, muss bis zum 11.06.2020 Klage erheben. Dazu verweisen wir auf die Langversion (Az:6.07.00.02/5-2-4/4/27.0) zu dieser Bekantmachung (siehe nachstehenden Auszug).
Rechtsbefehlsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz, 04107 Leipzig erhoben werden. Bonn, den 08.05.2020 |